Juristisches Lexikon

Oberbürgermeister

... ist in den Städten ein kommunales Wahlamt. In den meisten Bundesländern ist er Leiter der städtischen Verwaltung. In einigen Ländern (z.B. in Bayern und Baden-Württemberg) ist er auch Vorsitzender des Gemeinderats. Dagegen ist der Oberbürgermeister z.B. in Niedersachsen nur Vorsitzender der gemeindlichen Vertretungskörperschaft, während die Leitung der Gemeindeverwaltung dem Oberstadtdirektor obliegt.
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