Juristisches Lexikon

Nutzungspfand

... ist ein Pfandrecht, das in der Weise bestellt worden ist, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfands zu ziehen. Ist eine von Natur fruchttragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbeseitz übergeben (z.B. eine Milchkuh), so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Pfandgläubiger zum Fruchtbezug berechtigt sein soll. Vgl. § 1213 BGB.
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