Juristisches Lexikon

Nutzungsrecht

... ist die vom Eigentümer einer Sache oder vom Inhaber eines Rechts eingeräumte Befugnis, die Sache oder das Recht zu nutzen oder zu verwerten. Eine besondere Art des Nutzungsrechts ist die Lizenz, bei der es um die Nutzung eines Urheberrechts, Patents oder eines anderen gewerblichen Schutzrechts geht.
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