Juristisches Lexikon

Nutzungsausfall

... bezeichnet die unterbliebene Nutzung eines Rechts oder einer Sache. Im Schadensrecht ist derjenige, der für diesen Nutzungsausfall verantwortlich ist, verpflichtet, die unterbliebene Nutzung durch Geld zu entschädigen. Praktische Bedeutung hat die Nutzungsausfallentschädigung bei der Sachbeschädigung eines Kraftfahrzeugs.
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