Juristisches Lexikon

Notwehrüberschreitung

... führt dann nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung, wenn der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet. Vgl. § 33 Strafgesetzbuch.
<<   NotwehrNotwendige Streitgenossenschaft   >>