Juristisches Lexikon

Notarielles Testament

... ist ein öffentliches Testament, das in der Weise errichtet wird, dass der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen mündlich erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Über die Errichtung des Testaments fertigt der Notar eine Niederschrift. Vgl. § 2232 BGB.
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