Juristisches Lexikon

Notar

... ist ein Organ der Rechtspflege und damit unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Ihm obliegen die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Notare führen ein Amtssiegel. Ihr Beruf ist kein Gewerbe. Einzelheiten enthält die Bundesnotarordnung.
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