Juristisches Lexikon

Notanwalt

... ist ein Rechtsanwalt, der in Prozessen mit Anwaltszwang einer Partei auf deren Antrag vom Prozessgericht zur Wahrnehmung ihrer Interessen beigeordnet wird, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Vgl. §§ 87b, c Zivilprozessordnung.
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