Nichtrechtsfähiger Verein
... ist ein Verein, der nicht ins Vereinsregister eingetragen ist, und im Gegensatz zum rechtsfähigen Verein keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Auf ihn finden die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung. Vgl. § 54 Satz 1 BGB.