Juristisches Lexikon

Nichtigkeitsklage

... ist eine Klage im Zusammenhang mit einem Wiederaufnahmeverfahren. Im Zivilprozess findet eine Nichtigkeitsklage unter anderem statt, wenn das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war oder wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, obgleich er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt war (vgl. § 579 Zivilprozessordnung). Nichtigkeitsklagen sind auch im Verwaltungs-, Finanz- und im Sozialstreitverfahren möglich.
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