Juristisches Lexikon

Nichterfüllung

... liegt vor, wenn der Schuldner seine zu erbringende Leistung nicht bewirkt, aber auch dann, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird. In diesen Fällen hat der Gläubiger Anspruch auf Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit oder des Verzugs.
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