Juristisches Lexikon

Nichtigkeit der Ehe

... liegt in den im Gesetz genannten Fällen vor. Die nichtige Ehe ist solange wirksam, bis sie durch gerichtliches Urteil rechtskräftig für nichtig erklärt worden ist. Nichtigkeitsgründe sind die mangelnde Form der Eheschließung, die mangelnde Geschäftsfähigkeit, die Ehe zwischen Verwandten und die Doppelehe. Einzelheiten enthält das Ehegesetz.
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