Juristisches Lexikon

Nichteheliches Kind

... ist das von einer unverheirateten Frau geborenes Kind oder das zuvor eheliche Kind, dessen Ehelichkeit zuvor erfolgreich angefochten worden ist. Für nichteheliche Kind gelten zum Teil noch besondere gesetzliche Vorschriften (so zum Beispiel im Erbrecht). Das Unterhaltsrecht entspricht aber weitgehend dem des ehelichen Kindes.
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