Nebentätigkeit
... ist eine Tätigkeit, die neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Im Beamtenrecht kann sie in der Ausübung eines Nebenamts oder einer Nebenbeschäftigung bestehen. Für die Nebentätigkeit der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst finden die für Beamte geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung.