Juristisches Lexikon

Nebentäterschaft

... ist gegeben, wenn mehrere, ohne in bewusstem oder gewolltem Zusammenwirken zu handeln, durch die Gesamtheit ihrer Handlungen eine Tat vollenden (z.B. wenn zwei Autofahrer durch Unachtsamkeit bei ihrem Unfall eine Person verletzen). Nebentäter sind unabhängig von einander zu bestrafen.
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