Juristisches Lexikon

Naturschutz

... ist der Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die der Erhaltung, Gestaltung und Pflege der Natur (Landschaft, Pflanzen und Tiere) als Lebensgrundlage für den Menschen dienen. Als Instrumente stehen dem Naturschutz die Landschaftsplanung, die Errichtung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten und der Artenschutz für wild lebende Tiere und Pflanzen zur Verfügung. Gesetzliche Regelungen enthalten unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesnaturschutzgesetze.
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