Juristisches Lexikon

Naturschutzverwaltung

... sind die für die Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege zuständigen oberen, mittleren und unteren Landesbehörden. Sie gehören zum Geschäftsbereich des für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder für innere Angelegenheiten oder für Umwelt zuständigen Ministerien.
<<   NaturschutzNebenangebot   >>