Juristisches Lexikon

Nachwahl

... im Zusammenhang mit einer Bundestagswahl findet statt, wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl nicht durchgeführt worden ist, oder wenn ein Wahlkreisbewerber nach der Zulassung des Kreiswahlvorschlags, aber noch vor der Wahl stirbt. Vgl. § 43 Bundestagswahlgesetz.
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