Juristisches Lexikon

Nachtragshaushalt

... ist ein Haushalt, mit dem das Haushaltsgesetz des Bundes oder eines Landes oder die Haushaltssatzung einer kommunalen Gebietskörperschaft geändert wird, wenn im Laufe des Haushaltsjahres die Haushaltseinnahmen erheblich hinter den Planansätzen zurückbleiben, oder die Haushaltsausgaben erheblich ansteigen bzw. neue Haushaltsausgaben auftreten.
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