Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
... weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren und äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, so kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen. Vgl. § 177 Baugesetzbuch.