Juristisches Lexikon

Mobbing

... bedeutet vorsätzliches Verbreiten von falschen Tatsachen über Kollegen, um diesen zu schaden. Der Betroffene kann auf Unterlassung klagen und unter Umständen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verlangen. Außerdem kann er Anzeige erstatten und Strafantrag wegen übler Nachrede stellen.
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