Juristisches Lexikon

Mofa

... ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor, dessen Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h beschränkt ist. Es darf nur mit einem gültigen Verkehrskennzeichen und mit einer Prüfbescheinigung im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Vgl. § 4a Straßenverkehrsordnung.
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