Juristisches Lexikon

Mitverschulden

... liegt vor, wenn nicht nur dem Schädiger, sondern auch dem Geschädigten ein Vorwurf hinsichtlich der Entstehung eines Schadens zu machen ist. Dies führt zu einer Herabsetzung des Schadensersatzanspruchs, möglicherweise sogar zu dessen Ausschluss. Vgl. § 254 BGB.
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