Juristisches Lexikon

Mitgliederversammlung

... ist das oberste Organ eines Vereins. Durch ihre Beschlussfassung werden dessen Angelegenheiten erledigt, sofern nicht der Vorstand über die betreffende Angelegenheit entscheidet. Grundsätzlich entscheidet in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine qualifizierte Mehrheit ist insbesondere bei Satzungsänderungen erforderlich.
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