Juristisches Lexikon

Mitgliedsbeitrag

... ist der Geldbetrag zum Erwerb oder Erhalt der Mitgliedschaft in einem Verein, Verband oder einer Partei. Er dient der Aufrechterhaltung der Organisation und der Decku ng der Kosten zur Erreichung des Vereins-, Verbands- oder Parteizwecks.
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