Juristisches Lexikon

Mischgebiet

... ist ein Baugebiet. Es dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind unter anderem Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude. Vgl. § 6 Baunutzungsverordnung.
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