Juristisches Lexikon

Ministerpräsidentenkonferenz

... ist eine Form der Kooperation zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, die sich auf die Beratung von Grundsatzfragen beschränkt, ohne dass der Konferenz eine Beschlusskompetenz übertragen ist. Teilnehmer sind die Ministerpräsidenten oder ihre Stellvertreter.
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