Juristisches Lexikon

Mindestarbeitsbedingungen

... sind Arbeitsbedingungen, unter denen im ungünstigsten Fall gearbeitet werden darf. Sie können festgesetzt werden, wenn Gewerkschaften oder Vereinigungen von Arbeitgebern für den Wirtschaftszweig oder die Beschäftigungsart nicht bestehen oder nur eine Minderheit der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber umfassen und die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen zur Befriedigung der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer erforderlich erscheint und eine Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages nicht erfolgt ist. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen.
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