Mindestgebot
... ist im Zwangsversteigerungsverfahren ein Gebot, das unter 7/10 des Grundstückswerts bleibt. In diesem Fall kann ein Berechtigter, dessen Anspruch ganz oder teilweise durch dieses Meistgebot nicht gedeckt ist, die Versagung des Zuschlags beantragen. Vgl. § 74a Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.