Juristisches Lexikon

Minderung

... ist ein Gewährleistungsanspruch, der beim Kauf (§ 462 BGB), beim Werkvertrag (§ 634 BGB) und beim Reisevertrag (§ 651d BGB) im Falle einer mangelhaften Leistung gegeben ist. Dabei wird der Kaufpreis, der Werklohn bzw. der Reisepreis herabgesetzt.
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