Juristisches Lexikon

Militärischer Abschirmdienst

... des Bundesministers für Verteidigung hat die Aufgabe Informationen insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind und sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten zu sammeln und auszuwerten, wenn sich diese Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst.
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