Juristisches Lexikon

Mieterschutz

... erfolgt in Deutschland in mehrfacher Beziehung. Besondere Bedeutung hat der Kündigungsschutz für Mieter. Danach darf ein Mietverhältnis nur gekündigt werden, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrags hat. In Betracht kommen Eigenbedarf, Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung oder dauernde, nicht unerhebliche Verletzungen der Vertragspflichten durch den Mieter.
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