Juristisches Lexikon

Mietgericht

... ist eine Abteilung des Amtsgerichts, bei der bestimmte Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter bei Mietverhältnissen über Wohnräume und sonstige Räume entscheiden werden. Vgl. § 23 Gerichtsverfassungsgesetz. Das Amtsgericht ist ausschließlich zuständig, gleichgültig wie hoch der Streitwert ist.
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