Juristisches Lexikon

Menschenrechte

... sind alle Menschen zustehende Grundrechte. In der Bundesrepublik Deutschland gehören zu den Menschenrechten das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Rechtsschutzgarantien.
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