Juristisches Lexikon

Menschenwürde

... nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die Menschenwürde verbietet es dem Staat, den Menschen zum Objekt staatlichen Handelns zu machen. Der Mensch muss stets als Person respektiert werden.
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