Juristisches Lexikon

Mehrliniensystem

... ist die Gliederung der Aufbauorganisation dahin gehend, dass eine Stelle einer Mehrzahl übergeordneter Stellen mit unterschiedlichen Aufgaben unterstellt ist. Im Gegensatz dazu steht das Einliniensystem, bei dem einer Stelle immer nur eine Instanz vorgesetzt ist.
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