Juristisches Lexikon

Mehrheitswahl

... ist ein Wahlsystem, bei dem der Kandidat gewinnt, der die meisten Stimmen (relative Mehrheitswahl) oder mehr als die Hälfte der Stimmen (absolute Mehrheitswahl) auf sich vereinigt. Sie ist gleichbedeutend mit der Persönlichkeitswahl. In den Deutschen Bundestag werden die Hälfte der Abgeordneten durch Mehrheitswahl gewählt.
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