Juristisches Lexikon

Mehrheitsbeteiligung

... ist ein gesellschaftsrechtlicher Anteil am Kapital einer Personen- oder Kapitalgesellschaft von über 50 %. Die Qualifizierung als Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligung ist Grundlage für die Unterscheidung von privaten, öffentlichen oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmen.
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