Juristisches Lexikon

Mahnantrag

... auf Erlass eines Mahnbescheids kann vom Gläubiger im gerichtlichen Mahnverfahren gestellt werden. Der Antrag muss unter anderem die Bezeichnung der Parteien und die Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung enthalten. Der Antrag bedarf der handschriftlichen Unterzeichnung. Das Gericht prüft den Mahnantrag nur auf die Zulässigkeit des Mahnverfahrens, die Zuständigkeit, den notwendigen Inhalt des Mahnantrags und die Benutzung eingeführter Vordrucke. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erlässt das Gericht den Mahnbescheid.
<<   MagistratsverfassungMahnbescheid   >>