Juristisches Lexikon

Magistratsverfassung

... ist ein in Hessen, in den größeren Städten von Rheinland-Pfalz und in den Städten von Schleswig-Holstein und in Bremerhaven vorkommender Gemeindeverfassungstyp. Der Magistrat ist ein von der Gemeindevertretung gewähltes kollegiales Vollzugsorgan. Er besteht aus dem Bürgermeister und den haupt- und ehrenamtlichen Stadträten (Beigeordneten). Er leitet die Gemeindeverwaltung und erledigt die laufenden Geschäfte.
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