Lotterie
... ist eine Auslosung, die von einem Unternehmer für eine Mehrheit von Spielteilnehmern veranstaltet wird und bei der durch Ziehen von Losen oder Nummern nach einem bestimmten Ziehungs- oder Spielplan der Zufall über den Verlust des Spieleinsatzes oder der Ziehung eines Gewinns entscheidet. Vgl. § 763 BGB. Eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung ohne behördliche Erlaubnis ist strafbar. Vgl. § 286 Strafgesetzbuch.