Juristisches Lexikon

Lösungssumme

... wird der in einem Arrestbefehl festzustellende Geldbetrag genannt, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt wird. Vgl. § 923 Zivilprozessordnung.
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