Juristisches Lexikon

Lohngruppe

... bezeichnet ein Element innerhalb eines Katalogs, dem verschiedene, gleich bewertete Tätigkeiten zugeordnet sind. Die Bewertung und damit die Zuordnung erfolgt aufgrund der beruflichen und persönlichen Qualifikation, der mit einer Tätigkeit verbundenen Verantwortung, der Schwere und Schwierigkeit und der Vorgesetztenfunktion. Die Beschreibung von Lohngruppen erfolgt regelmäßig in besonderen Tarifverträgen. Die Einreihung in eine bestimmte Lohngruppe erfolgt durch den Arbeitsvertrag.
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