Lohnfortzahlung
Bei Krankheit besteht für den Arbeitnehmer bis zur Dauer von sechs Wochen. Voraussetzung für den Lohnfortzahlungsanspruch ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, die Krankheit die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat und die Krankheit vom Arbeitnehmer nicht verschuldet ist. Gesetzliche Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz.