Juristisches Lexikon

Lohnpfändung

... ist die Pfändung des Arbeitseinkommens. Sie ist nur beschränkt zulässig. Ein bestimmter Teil des Arbeitseinkommens ist unpfändbar. Der Umfang der Unpfändbarkeit richtet sich nach den Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. Vgl. §§ 850a bis 850k Zivilprozessordnung.
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