Leistungsurteil
... ist ein Urteil, dass ein Gericht auf eine zulässige und begründete Leistungsklage erlässt. Darin wird der Beklagte zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt. Im Zivilgerichtsverfahren wird das Leistungsurteil nach den §§ 803 ff. der Zivilprozessordnung vollstreckt.