Juristisches Lexikon

Leistungsverwaltung

... ist im Gegensatz zur Eingriffsverwaltung der Teil der öffentlichen Verwaltung, der Dienstleistungen für den Bürger erbringt. Zur Leistungsverwaltung zählen zum Beispiel die Gewährung von Sozialhilfe, die Ausbildungsförderung oder die Arbeitsförderung. Instrumente der Leistungsverwaltung sind insbesondere die Bürger begünstigende Verwaltungsakte.
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