Juristisches Lexikon

Leistungsstörung

... ist die Störung eines zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger bestehenden Schuldverhältnisses. In Betracht kommen der Schuldnerverzug oder Gläubigerverzug, die positive Vertragsverletzung oder die Unmöglichkeit der Leistung.
<<   LeistungsprinzipLeistungsurteil   >>