Juristisches Lexikon
Zur Kanzleihomepage
Impressum
Datenschutz
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Leistungsklage
... ist eine Klage, die darauf gerichtet ist, den Beklagten zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu verurteilen. Hält das Gericht die Leistungsklage für zulässig und begründet, so erlässt es ein Leistungsurteil.
<< Leistungsbilanz
Leistungsort >>