Juristisches Lexikon

Leistungsbilanz

... ist eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz. Sie untergliedert sich in die Handelsbilanz und die Dienstleistungsbilanz. In der Handelsbilanz werden die Importe und Exporte von Waren verbucht, in der Dienstleistungsbilanz die Importe und Exporte von Dienstleistungen (z.B. Transportleistungen, Versicherungen, Reiseverkehr).
<<   LeistungsbeurteilungLeistungsklage   >>